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Vertretung vor Gericht

In allen Bereichen unserer Tätigkeit gilt der Grundsatz, dass wir gemeinsam mit unseren Mandanten vorrangig nach außergerichtlichen, möglichst sogar einvernehmlichen Lösungen suchen. Die Vermeidung eines Prozesses ist in vielen Fällen mit erheblichen Kostenvorteilen und fast immer mit großer Zeitersparnis verbunden. Dies rechtfertigt es im Regelfall, sich die Mühe zu machen, eine außergerichtliche Klärung zumindest zu versuchen.

Ist dies im Einzelfall nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit allem erforderlichen Nachdruck auch vor Gericht. Wie alle Rechtsanwälte in Deutschland sind wir dabei nicht auf unsere Heimatgerichte festgelegt, sondern in allen Rechtszügen bundesweit zur Vertretung befugt.

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