JULIA LINDNER
PARTNERIN
GESCHÄFTSFÜHRUNG
RECHTSANWÄLTIN
FACHANWÄLTIN FÜR VERWALTUNGSRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT
Vita
- geboren 1982 in Mülheim a. d. Ruhr
- Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. sowie Universität Basel (CH)
- Referendariat in Waldshut-Tiengen
- Rechtsanwältin seit 2009
- Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 2019
- Fachanwältin für Strafrecht seit 2020
- Mitglied des Gemeinderats der Stadt Weil am Rhein (2014 – 2019)
- Aufsichtsratstätigkeit bei der WWT (2014-2019) und Städtische Wohnbau (2014 – 2019)
- Fremdsprachen: Englisch
Tätigkeitsbereiche
Beratungsschwerpunkte
Bauvorhaben stoßen bei Nachbarn selten auf Begeisterung. Das kann Sie entweder in Ihrer Rolle als Nachbar oder als Bauherr betreffen. In den seltensten Fällen wird es Ihr Interesse sein, erst nach langwierigem Streit mit den Behörden Jahre später eine Baugenehmigung zu erhalten, wenn Sie sich wünschen, kurzfristig Ihr Eigenheim zu bauen. Besonders dann, wenn eine größere Anzahl, oft emotionaler Nachbareinwendungen gegen ein Bauvorhaben erhoben werden und damit auch Rechtsmittel Dritter gegen die erteilte Baugenehmigung zu erwarten sind, wodurch es mindestens zu Verfahrensverzögerungen kommen kann, empfiehlt sich, einen deeskalierenden Weg zu beschreiten: Wo möglich und zielführend, versuchen wir neben dem „normalen behördlichen Verfahren“ mit den Beteiligten direkten Kontakt herzustellen, um einen für Sie effizienten und prozessökonomisch sinnvollen Weg zu finden, der Sie Ihrem Ziel näher bringt.
Rechtsanwältin Julia Lindner ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie verfügt über das öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Wissen, solche Lebenssachverhalte, bei denen sich öffentliches (Bau)Recht und Zivilrecht überschneiden, gesamthaft zu beurteilen, Sie umfassend zu beraten und vor Behörden wie auch vor Gericht zu vertreten.
Mitgliedschaften
Referenzen
Beratung einer Gemeinde bei der Bauplatzvergabe
Von der Gemeinde geschaffene Bauplätze sollten nach Maßgabe der bauplanerischen Zielsetzungen des Gemeinderats veräußert werden. Erstellen der Bauplatzvergaberichtlinien, Begleitung der Gemeinde während des gesamten Verfahrens und anschließende Betreuung im Rahmen der Anwendung und Durchführung der Richtlinie.
Beratung einer Gemeinde bei der Ansiedlung eines Internationalen Hotels
Rechtliche Begleitung bei der Verhandlung und Veräußerung von Gemeindeflächen für den Bau eines Hotels durch Vorhabenträger und vertragliche Sicherung des Veräußerungszwecks.
Beratung einer Gemeinde bei Umsiedlung eines Unternehmens in den Außenbereich
Mit dem Vorhabenträger wurden die Ziele und Bedingungen für die Umsiedlung in den Außenbereich durch Städtebaulichen Vertrag verhandelt und vereinbart. Nach Vertragsabschluss und vereinbarungsgemäßer Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde die Gemeinde während des gesamten Verfahrensgangs rechtlich begleitet.
Schulung der Gemeinderäte
Im Rahmen eines Vortrags wurden Gemeinderäte verschiedener Gemeinden über Kommunalverfassungsrechtliche Grundlagen sowie Grundzüge der Bauleitplanung geschult.
Beratung eines Bauträgers wegen Neubau von mehreren Doppelhaushälften durch Städtebaulichen und Erschließungsvertrag
Das Bauvorhaben wurde zunächst durch Erlass einer Veränderungssperre verunmöglicht. Verhandlungen mit Behörde, insbesondere zu Maß der baulichen Nutzung und zur Erschließungssituation; rechtlicher Rahmen wurde durch Städtebaulichen und Erschließungsvertrag gebildet mit dem Ergebnis der Ausnahme von der Veränderungssperre und Erteilung der Baugenehmigung.
Beratung eines Vorhabenträgers wegen Neubau eines Mehrfamilienhauses
Der bestehende Bebauungsplan ließ keine ökonomisch sinnvolle und zeitadäquate Bebauung zu. Verhandlungen mit der Gemeinde mit dem Ziel der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch den Gemeinderat, rechtlich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags.
Beratung Pensionspferdehaltung im Außenbereich
Durchsetzung der Genehmigungsfähigkeit einer Pensionspferdehaltung im Außenbereich § 35 BauGB, nachdem zunächst ein “landwirtschaftlicher Betrieb” behördenseits nicht anerkannt worden war.
Beratung und Vertretung eines Einzelhandelsunternehmens wegen einer Nutzungsuntersagung
Behördliche Verfügung der Untersagung des Einzelhandels wegen Änderung der Nutzungsart des Betriebs in den letzten Jahren von Großhandel zu Einzelhandel. Da die Nutzungsart “Einzelhandel” nach geltendem Bebauungsplan untersagt war, Prüfung der Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans im Rahmen des Widerspruchverfahrens sowie Eilantrag gegen Sofortvollzug, so dass der Betrieb weitergeführt werden konnte.
Beratung und Vertretung einer Bäckerei wegen behördlicher Verfügung nach BImschG
Ein genehmigtes und neu errichtetes Wohnhaus neben der bereits bestehenden Bäckerei führte zur Rechtswidrigkeit (nach BImSchG) des betriebenen Holzbackofens. Geltendmachung der Amtspflichtverletzung, Einvernehmliche Erledigung mit der Behörde im Rahmen einer vertraglichen Einigung.
Beratung und Vertretung wegen einer Rückbauverfügung eines seit den 1950er Jahren illegal errichteten Hauses
Ein in den 1950er Jahren illegal errichtetes Haus sollte auf Grundlage einer in den 1970er Jahren ergangenen behördlichen Verfügung abgerissen werden.
Verteidigung eines Arztes wegen Unterschlagung und Betrugs sowie anschließende Vertretung im berufsrechtlichen Verfahren
Im Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt konnte eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO bewirkt werden durch frühzeitige und umfangreiche Intervention der Verteidigung. Eine Hauptverhandlung und Reputationsschaden konnten so verhindert werden. Im daran anschließenden berufsrechtlichen Verfahren konnte ein drohendes Berufsverbot vermieden werden.
Beratung “erster Stunde” eines Unternehmens nach Großbrand auf dem Betriebsareal
Nachdem ein Brand einen Großteil des Betriebs vernichtet hatte, wurde umgehend vor Ort gemeinsam die Situation, die einzuleitenden Maßnahmen und der Gang der Ermittlungen besprochen. Wichtige Aufgabe war die Koordination der einzelnen Schritte der Beteiligten und Sorge dafür zu tragen, dass frühzeitig die betroffenen Personen ihre eigene Beteiligung im Verfahren erkennen (Beschuldigte, Zeugen) und ihre Rechte dementsprechend wahrnehmen können sowie auch gezielte Vermittlung an Verteidiger oder Zeugenbeistand.
Präventiv – Durchsuchungs- und Beschlagnahmesituationen
Ablauf von Durchsuchungen in Unternehmen und Beschlagnahme, Darstellung der Rechte der Beteiligten und die dringend einzuhaltenden Verhaltensmaßnahmen wurden im Rahmen eines Vortrags vor Unternehmern geschult.