JOSEF SEIDLER
Rechtsanwalt
Gründer der Kanzlei
Seidler & Kollegen
Veröffentlichungen
„Die Ansiedlung von Unternehmen in Deutschland – Ein Leitfaden“
aus der Reihe: Schriften zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- 2015 NOMOS Verlag, Baden-Baden ISBN 978-3-8487-2299-0
- 2015 DIKE Verlag AG, Zürich/ St. Gallen ISBN 978-3-03751-700-0
Referenzen
Ständige Beratung der deutschen Tochter eines schweizerischen Großkonzerns bei der Umnutzung einer ehemaligen Industriebrache von ca. 300.000 m² in Süddeutschland. Nach Begleitung der Überplanung des Areals und Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages/Erschließungsvertrages sowie nachfolgender Erschließung des Areals Begleitung der Neuansiedlung von Drittfirmen (Ausarbeitung der jeweiligen Kaufverträge, Verhandlungsführung, etc.), Vollzug des Städtebaulichen Vertrages in ständiger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Beratung eines großen schweizerischen Handelsunternehmens im Zusammenhang mit dem möglichen Verkauf einer Gewerbeimmobilie in einer süddeutschen Großen Kreisstadt an einen Investor (Abklärung, Prüfung und Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten, einschließlich bestehendem Denkmalschutz, Verhandlungsführung mit dem Interessenten, etc.), Gesamtvolumen der geplanten Transaktion ca. 15 Millionen €.
Vertretung eines mittelständischen Industrieunternehmens im Altlastenrecht betreffend Verunreinigungen von ehemaligen Industriearealen in drei verschiedenen Bundesländern mit einem Gesamt-Sanierungsaufwand von ca. 30 Millionen €. Umfassende außergerichtliche Verhandlungsführung über einvernehmliche Regelung mit den zuständigen Behörden unter Beteiligung der jeweiligen Ministerien. Abschluss eines Vergleichsvertrages mit Erlass bzw. Verzicht der Bundesländer auf den größten Teil der bereits entstandenen bzw. der noch zu erwartenden Sanierungskosten.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung eines großen mittelständischen Industrieunternehmens inklusive anschließender Prozessführung im Eil- und Hauptsacheverfahren wegen Altlastensanierung auf einem Grundstück des Landes Baden-Württemberg. Die Mandantin sollte als Gesamtrechtsnachfolgerin des vermeintlichen Handlungsstörers in Anspruch genommen werden. Umfassende Aufbereitung der Unternehmensgeschichte, einschließlich sämtlicher Kauf- und Übertragungs-/Umwandlungsvorgänge, Widerlegung der behördlichen Verursachungsannahmen, Darlegung der Unterbrechung der Gesamtrechtsnachfolgekette im Jahr 1921.