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Honorar / Vergütung

Honorar / Vergütung

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Neben der inhaltlichen Qualität ist ein wesentlicher Bestandteil guter anwaltlicher Beratung eine für beide Seiten transparente, faire und wirtschaftliche Vergütung. Fragen zur Vergütung beantworten wir daher jederzeit gerne. Hier schon ein paar Eckpunkte:

Der Erstkontakt mit unseren Experten ist stets kostenlos und unverbindlich. Ob Sie uns telefonisch kontaktieren, per Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise – die Frage, ob, wann und ggf. auch zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können, beantworten wir ohne Berechnung. Dies gilt erst recht, wenn Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören sollte oder wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen können. Eine inhaltliche Prüfung Ihres Falls erfolgt beim Erstkontakt noch nicht.

In vielen Fällen schließt sich an den Erstkontakt eine erste Beratung an, meist im Rahmen eines Termins in der Kanzlei, auf Wunsch gerne auch per Video oder Telefon. Der Sachverhalt wird dann aufgenommen und es findet eine erste inhaltliche Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen statt. Dabei lernen Sie unsere zuständigen Experten kennen und können besprechen, wie eine weitere Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann. Bleibt es bei der mündlichen Erstberatung, berechnen wir dafür pauschal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wird eine schriftliche Zusammenfassung gewünscht, beträgt die Pauschale 250 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Wenn nach der Erstberatung eine weitergehende Beauftragung erfolgt, vereinbaren wir dafür mit Ihnen ein passendes Vergütungsmodell. Dabei stehen im Wesentlichen die folgenden Optionen zur Verfügung:

  • Zeithonorar: In den meisten Fällen vereinbaren wir ein Zeithonorar, sodass sich die Vergütung nach dem tatsächlichen Aufwand bemisst, der bei der Bearbeitung Ihres Mandats anfällt. Den Aufwand erfassen wir in Einheiten von 0,1 Stunden, also 6 Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller geleisteten Tätigkeiten. Im Vorfeld sprechen wir mit Ihnen transparent über den voraussichtlichen Aufwand und bilden gegebenenfalls auch abgegrenzte Arbeitspakete.
  • Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Wenn wir gerichtlich tätig werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit sowie nach gesetzlich vorgegebenen Gebührensätzen. Auch hier gilt, dass wir die voraussichtlich anfallenden Gebühren soweit möglich im Vorfeld abschätzen und mit Ihnen besprechen.
  • Pauschalpreis: In vielen Fällen können wir einen Pauschalpreis anbieten. Dies ist insbesondere möglich bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, eines Testaments, der Gründungsunterlagen für eine Gesellschaft, etc.) oder bei anderen abgrenzbaren Teiltätigkeiten. Bei der Bemessung der Pauschale berücksichtigen wir den voraussichtlichen Zeitaufwand und die Bedeutung und Dringlichkeit der Angelegenheit.

Gemeinsam für alle Vergütungsmodelle gilt, dass wir als Anwälte die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder die erfolgreiche Abwehr der Forderungen des Gegners nicht im Voraus garantieren können. Der Ausgang eines rechtlichen Verfahrens hängt von vielen unterschiedlichen Aspekten ab, die durch anwaltliche Tätigkeit nur bedingt beeinflusst werden können. Die somit unvermeidbaren Kostenrisiken des Rechtsstreits lassen sich bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung oder Einschaltung eines Prozessfinanzierers jedoch reduzieren oder gegebenenfalls sogar ausschließen. Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls aktiv auf diese Möglichkeiten an.

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