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BJÖRN TESCHE

Partner
Geschäftsführung
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (ZentUma e.V.)

bjoern.tesche@seidler-kollegen.de

Vita

  • geboren 1973
  • Studium in Freiburg i.Br. und in CH Lausanne
  • Rechtsanwalt seit 2000
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2004
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2011
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) seit 2012
  • Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.) seit  2013
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Beratungsschwerpunkte

Vermögende, Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Rentner, Pensionäre und andere berät Björn Tesche bei der Gestaltung rund um Absicherung, Regelung der Erbfolge, Übergabevertrag, Vertretungsregelungen, Patientenverfügung, Vermögensschutz (Asset Protection), gesellschaftsrechtliche Lösungen (Familienpool), Stiftungsrecht. Auch bei der vermeintlich einfachen Übertragung zu Lebzeiten sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Vielfach können nur so spätere Fallstricke beachtet werden, zum Beispiel im Bereich des Pflichtteilsrechts, der Ausgleichung, der Schenkungs- und Erbschaftssteuer und des Vermögensschutzes. Gerade hier zahlt sich eine vorausschauende, fachlich begleitete Regelung aus. Bei den Gestaltungen hält Björn Tesche auch steuerliche Implikationen im Blick und arbeitet gerne frühzeitig mit dem Steuerberater der Mandanten zusammen, damit rechtlich und steuerlich optimale Lösungen gefunden werden. Darüber hinaus berät er vorausschauend, um unnötige Kosten bei der Gestaltung, Transaktionen und im Erbfall zu vermeiden. Björn Tesche berät überwiegend im Bereich des deutschen Rechts einschließlich des internationalen Privatrechts unter Beachtung der Grundzüge der in Betracht kommenden Rechtsordnungen der Nachbarländer. Bei Bedarf kann er auf ein schlagkräftiges internationales Netzwerk zurückgreifen. Beurkundungen begleitet Björn Tesche vor allen Dingen in Deutschland und in der Schweiz (Basel-Stadt).

Im Erbfall berät und vertritt Björn Tesche Erben außergerichtlich und vor Gericht in ganz Deutschland. Er unterstützt Erben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, möglichst einvernehmlich, notfalls auch im Streit, bis hin zur Teilungsversteigerung. Pflichtteilsberechtigten hilft Björn Tesche bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Testamentsvollstreckung.

Glücklich verheiratete oder künftige Eheleute berät Björn Tesche bei der Errichtung eines vorsorgenden Ehevertrags und bei der Ordnung und Strukturierung ihres Vermögens. Häufig wird sein Rat in Anspruch genommen für die Gestaltung von Eheverträgen, die positive steuerliche Nebeneffekte haben, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sogenannten Güterstandschaukel, sei es, um Schenkungssteuer rückgängig zu machen oder um Vermögen auf den Ehepartner zu übertragen als Zwischenschritt für beabsichtigte weitere Übertragungen an Dritte oder zum Vermögensschutz (Asset Protection).

Im Trennungs- und Scheidungsfall berät und vertritt Björn Tesche Ehepartner vor allen deutschen Familiengerichteninsbesondere auch Grenzgänger und auch Deutsche, die in der Schweiz oder in Frankreich wohnhaft sind und in Deutschland geschieden werden möchten. Er übernimmt einvernehmliche Scheidungen – online oder klassisch vor Ort. In geeigneten Fällen (Kooperation der Eheleute vorausgesetzt) ist es möglich, auch komplexe Fälle in kurzer Zeit so aufzubereiten, dass durch Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ein Kosten- und Nerven aufreibender Rosenkrieg verhindert werden kann und der Scheidungstermin nur noch Formsache ist. Wenn notwendig, führt Björn Tesche aber auch hoch streitige Scheidungsverfahren, Kindschaftssachen, Auseinandersetzungen über Güterrecht (Zugewinnausgleich), gesetzliche Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung bis hin zur Teilungsversteigerung von gemeinschaftlichem Grundbesitz. In komplizierten Konstellationen bietet er für Vermögende, Gesellschafter, Geschäftsführer u.a. High-End-Beratung

Referenzen

Laufende Betreuung eines großen Produktionsstandortes eines großen deutschen Chemiekonzerns im Not- bzw. Ereignisfall, einschließlich Notfallbereitschaft und -beratung, Vertretung im Rahmen von Vernehmungen, Durchsuchungen, Ereignismanagement, etc.

Umstrukturierung des privaten Vermögens (Immobilien in Deutschland und im europäischen Ausland) und des Gesellschaftsvermögens vor möglicher Krise als Mittel für „asset protection“, Güterstandsschaukel, umfassende Beratung, Konzepterstellung, Vorbereitung der Vertragsentwürfe, Beurkundungen in Deutschland, CH und Italien.

Güterstandsschaukel als Mittel für „Steuerstorno“ nach ErbStG zur Heilung der Nichtbeachtung von Haltefristen; Abstimmung mit Steuerberater, Konzept, Entwurfserstellung und Begleitung bis zu Beurkundung

Beratung des Mehrheitsgesellschafters einer großen mittelständischen Unternehmensgruppe Konzeption und Umsetzung der vertraglichen wie auch testamentarischen Regelung der Nachfolge mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Millionen € (Berücksichtigung der Patchwork-Familienstruktur, Abfindung eines Pflichtteilsberechtigten durch Übertragung von Immobilien- und Barvermögen gegen Pflichtteilsverzicht, Angleichung der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten an die geplante Nachfolgelösung, Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte etc.).

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