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Verbraucher oder Unternehmer? Warum Ihre Rolle im Alltag so wichtig ist

Sind Sie beim Online-Kauf der kritische Kunde, der alles genau prüft? Oder bestellen Sie Laptop und Schreibtisch für Ihr Büro einfach online? Der Unterschied ist größer als Sie denken – und kann teuer werden.

Wer bin ich eigentlich?

Das deutsche Zivilrecht kennt zwei wichtige Rollen: den Verbraucher (§ 13 BGB) und den Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher sind Privatpersonen, die für sich selbst einkaufen. Unternehmer sind alle, die geschäftlich handeln – vom Bäcker um die Ecke bis zur großen Firma. Der Clou: Dieselbe Person kann morgens als Unternehmer und abends als Verbraucher agieren – Situationen entscheiden.

Das Online-Shopping-Paradoxon

Klicken Sie sich als Privatperson durch das Internet, haben Sie einen Trumpf im Ärmel – das Widerrufsrecht. Bei Fernabsatzverträgen können Sie innerhalb von 14 Tagen in den meisten Fällen ohne Grund widerrufen. Der neue Pullover passt nicht? Einfach zurückschicken. Als Unternehmer haben Sie diesen Komfort nicht – hier gilt: gekauft ist gekauft, es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes. Ein „Kauf auf Probe“ ist daher für Unternehmer in der Regel nicht möglich.

Wenn der Laptop alles kann – außer klare Verhältnisse

Doch so klar ist die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer nicht immer. Stellen Sie sich vor, Sie sind selbstständiger Grafikdesigner und bestellen einen neuen Laptop. Tagsüber arbeiten Sie darauf, abends schauen Sie darauf Netflix und spielen Online-Spiele. Der Computer ist sowohl Arbeitsgerät als auch Unterhaltungsmaschine. Was sind Sie jetzt beim Kauf? Verbraucher oder Unternehmer? Die Antwort entscheidet über Ihr Widerrufsrecht! Überwiegt der geschäftliche Zweck, haben Sie Pech – der Laptop bleibt Ihrer, auch wenn er nicht gefällt. Solche Grenzfälle kommen häufiger vor, als man denkt.

Wenn der Gebrauchtwagen streikt

Doch die Unterscheidung ist nicht nur beim Kauf selbst entscheidend. Kaufen Sie als Privatperson einen Gebrauchtwagen und der Motor fängt nach drei Monaten zu pfeifen an, hilft Ihnen das Gesetz. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Im Geschäftsverkehr gilt dies nicht. Wer als Unternehmer kauft, muss beweisen, dass der Gebrauchtwagen schon bei Lieferung kaputt war. Das ist oftmals schwierig.

Wenn der Stromanbieter die Preise erhöht

Auch bei Energielieferverträgen gibt es Unterschiede. Als Haushaltskunde haben Sie bei Vertragsänderungen einen Joker – ein Sonderkündigungsrecht. Bei Preiserhöhungen können Sie grundsätzlich fristlos kündigen und zu einem neuen, günstigeren Anbieter wechseln. Für Firmenverträge gilt das nicht – hier sind Sie in der Regel an die bestehende Mindestlaufzeit gebunden.

Der Kredit mit kleinen Hürden

Brauchen Sie Geld für ein neues Auto oder eine Küche? Als Verbraucher schützt Sie das Gesetz bei Krediten besonders. Die Bank muss Sie ausführlich informieren, der Vertrag muss schriftlich sein, und auch hier haben Sie ein Widerrufsrecht. Für Firmenkredite gelten weniger strenge Regeln. Wer als Unternehmer Geld leiht, sollte daher doppelt auf die Bedingungen der Kreditgeber achten.

Fazit

Ob Sie nun als Verbraucher oder Unternehmer auftreten, macht im Alltag oft den entscheidenden Unterschied. Kennen Sie Ihre Rolle und die damit verbundenen Rechte – das spart oftmals Ärger und Geld.

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