Dr. Klaus Krebs
Partner
Geschäftsführung
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mediator
Vita
- geboren 1965
- Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Referendariat beim Oberlandesgericht Köln mit Wahlstation bei der VSUD, Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland in Basel
- Dissertation zum Thema Der Prozeßvergleich und das wettbewerbsrechtliche einstweilige Rechtsschutzverfahren
- Dozent beim ARBER-Verlag im Rahmen der Ausbildung von Anwältinnen und Anwälten zu Fachanwältinnen/Fachanwälten für Erbrecht 2006 bis 2008
- Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Lörrach für Handels- und Gesellschaftsrecht 2008 – 2018
- Fachanwalt für Erbrecht seit 2009
- 1. Vorsitzender des Lörracher Anwaltvereins 2009 bis 2024
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2012
- 1. Vorsitzender des Hilfswerks des Lions Club Lörrach 2014 bis 2024
- Präsident des Lions Club Lörrach 2023/ 24
- Mediator seit 2015
Beratungsschwerpunkte
Dr. Krebs berät Sie in allen Fragen des Erbrechts, sei es die lebzeitige Übergabe von Immobilien ggf. unter Vorbehalt von Nutzungsrechten, die eigene Nachfolgeplanung durch das Erstellen von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) oder nach Eintritt des Erbfalls im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei Pflichtteilsrechten. Soweit erforderlich vertritt er Ihre Rechte bundesweit vor Gerichten.
Wenn es um Fragen der privaten Vorsorge durch Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen geht, ermittelt Dr. Krebs mit Ihnen zusammen den konkreten Handlungsbedarf und erläutert die jeweils zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente, um auch hier passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Bei Mängelrechten am Bau erläutert Dr. Krebs Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, diese abzuwehren oder geltend zu machen. Dabei liegt sein besonderer Schwerpunkt bei der Wahl der richtigen Abfolge der jeweils zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt und des richtigen gerichtlichen Verfahrens, sollte es zur streitigen Auseinandersetzung kommen.
Weitere Tätigkeiten
Dr. Krebs veröffentlicht rund um Fragen des Erbrechts und der Vorsorgeplanung regelmäßig Artikel in Printmedien und hält dazu Vorträge.
Für Unternehmen ist er als Gastredner tätig, sei es im Rahmen von Veranstaltungen oder bei der internen Fortbildung der Mitarbeiter.
Mitgliedschaften
Referenzen
Erfolgreiche Vertretung eines Architekten bei der Abwehr der Inanspruchnahme wegen Baukostenüberschreitung (Kostengarantieerklärung, Überschreitung vereinbarer Baukostensumme, Unterlassung zeitnaher Kostenermittlung).
Realisierung des Pflichtteilsanspruchs der enterbten Tochter bei Gefahr des Wegzugs der Witwe (Stiefmutter) mit ausländischer Staatsbürgerschaft und wesentlichem Grundvermögen im Ausland durch Erwirkung eines Arrestbefehls auf sämtlichem inländischem Vermögen und Eintragung einer Arresthypothek auf der einzigen im Inland befindlichen Immobilie.
Konzeption und Vorbereitung sämtlicher Vertragsunterlagen für die familieninterne Unternehmensnachfolge eines mittelständischen Familienunternehmens mit einem Transaktionsvolumen von ca. 6 Millionen € (Berücksichtigung diverser Beteiligungen im nicht europäischen Ausland, Berücksichtigung erbrechtlicher, familienrechtlicher und steuerrechtlicher Gegebenheiten, Strukturierung der Transaktion unter Berücksichtigung größtmöglicher Liquiditätsschonung, parallel hierzu Entwicklung einer passenden testamentarischen Regelung auf Gesellschafterseite).
Beratung des Mehrheitsgesellschafters einer großen mittelständischen Unternehmensgruppe Konzeption und Umsetzung der vertraglichen wie auch testamentarischen Regelung der Nachfolge mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Millionen € (Berücksichtigung der Patchwork-Familienstruktur, Abfindung eines Pflichtteilsberechtigten durch Übertragung von Immobilien- und Barvermögen gegen Pflichtteilsverzicht, Angleichung der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten an die geplante Nachfolgelösung, Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte etc.).
Beratung und Vertretung der Erben eines überraschend verstorbenen Einzelunternehmers im Zusammenhang mit dem Anfall der Erbschaft, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung im künftigen laufenden Betrieb durch Umwandlung (Ausgliederung des Unternehmens aus der ungeteilten Erbengemeinschaft zur Aufnahme durch zeitgleich neu gegründete Einheits-GmbH & Co. KG, Minimierung der steuerlichen Auswirkungen und Veräußerung einer Mehrheit des Unternehmens unter Gewährleistung der Gesamtrechtsnachfolge, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft).