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Erben und Vererben

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist die Beratung in Vermögens- und Nachfolgeangelegenheiten.

Als Vorsorge für den Notfall erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass Ihr Wille in Vermögens- und Unternehmensangelegenheiten wie auch bei medizinischen Fragen auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können.

Bei der Nachlassplanung entwickeln unsere Fachanwälte rechtssicher gestaltete Testamente oder Erbverträge. Sie arbeiten dabei mit Ihrem Steuerberater vertrauensvoll zusammen, damit unter steuerlichen, wie auch unter
familien- oder gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten das Optimum erreicht wird. Bei der Beratung von Unternehmern stehen die rechtzeitige Regelung der Nachfolge und deren Umsetzung zu Lebzeiten im Mittelpunkt.

Ansprechpartner für Erben und Vererben

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