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Wohnungseigentum und Miete

Zu unserem Beratungsangebot gehört auch die rechtliche Betreuung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Im Bereich des gewerblichen Mietrechts vertreten wir Vermieter und Mieter umfassend bei der interessengerechten Ausgestaltung von Mietverträgen, der Verhandlung und Vereinbarung etwaiger Nachträge dazu sowie im Streitfall bei allen Fragen rings um Laufzeit, Gewährleistung, Mietzahlung, Kündigung, Räumung und Abwicklung.

Im Wohnraummietrecht vertreten wir ausschließlich Vermieter, und zwar sowohl gegenüber dem säumigen Mieter einschließlich Kündigung und Räumung, als auch beim Ausspruch einer Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung oder bei der Abwehr unberechtigter Mietminderungen.

Aufgrund der laufenden Vertretung mehrerer großer Wohnungsunternehmen vertreten wir im Wohnraummietrecht im Regelfall nur die Interessen von Vermietern.

Beim Wohnungseigentum beginnt unsere Tätigkeit bei der sorgfältigen und interessengerechten Ausgestaltung von Teilungserklärungen, geht weiter über den Kauf oder Verkauf eines im Bau befindlichen oder schon fertig gestellten Objekts bis hin zu Fragen der Wohnungsnutzung.

Ansprechpartner für Wohnungseigentum und Miete

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