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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht begleiten wir Unternehmen sämtlicher Größenklassen bei allen aufkommenden Fragen, von der rechtssicheren Gestaltung der Anstellungsverträge über die Durchsetzung ihrer Interessen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich der Verhandlungsführung mit Betriebsrat oder Gewerkschaften bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertragsverhandlungen.

Auch hier gilt der Grundsatz, dass wir gemeinsam mit unseren Mandanten vorrangig nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Sind solche im Einzelfall nicht möglich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit allem erforderlichen Nachdruck vor Gericht.

Aufgrund der laufenden Vertretung mehrerer großer Unternehmen vertreten wir im Arbeitsrecht grundsätzlich nur die Interessen von Arbeitgebern.

Ansprechpartner Arbeitsrecht

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