Die Familiengesellschaft – auch eine Alternative zur Erbengemeinschaft
Zuletzt ging es um Erbengemeinschaften mit Grundbesitz. Die Empfehlung war, die Erbengemeinschaft als eine auf Auseinandersetzung angelegte „Zwangs-“ oder auch „Zufalls-“Gemeinschaft zu sehen, die sich nicht für dauerhafte Zusammenarbeit eignet. Es fehlen vertragliche Grundlagen, sachgerechte Nachfolgeregelungen, bei Veränderungen im Mitgliederbestand…