Das Nottestament und die Behauptung der Testierunfähigkeit kommen meistens zu zweit
Um ein Testament errichten zu können, muss man testierfähig sein. Umgekehrt bedeutet das, dass ein Testament, welches von einer testierunfähigen Person errichtet worden ist, unwirksam ist. Liegt ein unwirksames Testament vor, gilt entweder ein früher errichtetes Testament oder in Ermangelung…