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Gesellschaftsrecht, Startup-Beratung

Im Bereich Gesellschaftsrecht beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführungsorgane bei allen Fragen der richtigen Strukturierung und Gestaltung, insbesondere durch Vorbereitung maßgeschneiderter Gesellschaftsverträge, Dienstverträge, Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung, einschließlich passender Notfall- oder Nachfolgeregelungen.
Im Regelfall werden sämtliche Dokumente von uns unterschriftsreif vorbereitet, soweit notarielle Beurkundung nötig ist, wir koordinieren die entsprechenden Termine und übermitteln die verlesungsreifen Vertragsunterlagen ans jeweilige Notariat.

Startup-Unternehmer und ausländische Gesellschaften, die Tochterunternehmen in Deutschland gründen möchten, beraten wir bei Fragen der richtigen Rechtsform, der passenden Strukturierung und Ausgestaltung des jeweiligen Unternehmens und geben in diesem Zusammenhang auch ausführliche Anleitung dazu, wie die einmal gewählte Struktur im Anschluss mit Leben zu füllen und rechtskonform praktisch umzusetzen ist.
Auch hier bereiten wir im Regelfall alle notwendigen Verträge unterschrifts- bzw. beurkundungsreif vor und koordinieren etwa notwendige Notartermine.

Auf Ebene der Dienstverträge werden bei Bedarf Regelungen zur Sicherstellung einer Sozialversicherungsfreiheit der jeweiligen Tätigkeit eingearbeitet und durch passende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag gespiegelt. Soweit die Geschäftsführungsorgane nicht zugleich Mehrheitsgesellschafter sind, begleiten wir auch das empfehlenswerte Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

In steuerlicher Hinsicht kooperieren wir bei allen genannten Fragestellungen mit dem jeweiligen steuerlichen Berater oder vermitteln, soweit erforderlich, Kontakte zu entsprechend spezialisierten Steuerkanzleien.

Ansprechpartner Gesellschaftsrecht, Startup-Beratung

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