Einsicht in das Grundbuch nehmen von Dr. Klaus Krebs
Der Pflichtteilsanspruch entsteht durch Enterbung, also wenn jemand in dem Testament des Erblassers nicht zum (Mit-) Erben bestimmt worden ist. Dabei ist der Pflichtteilsanspruch nur fünf Personengruppen vorbehalten, wovon die wichtigste Personengruppe die Abkömmlinge des Erblassers sind, also dessen Kinder.…