Kein Mindestlohn für Pflicht-Praktika
Mit Urteil vom 19.01.2022 (Az. -5 AZR 217/21-) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Pflichtpraktika, die Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums sind, nicht nach dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind. Das BAG bestätigte hiermit die gleichlautende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.…