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Kein Arbeitslohn für Ungeimpfte in Quarantäne

Darf der Arbeitgeber das Gehalt streichen?
Der Fußballnationalspieler Joshua Kimmich vom Rekordmeister FC Bayern München ist nach eigenen Angaben ungeimpft.

Bei einer Reise zur Nationalmannschaft Anfang November hatte er Kontakt zu einem Corona positiv getesteten mitreisenden Vereinskollegen. Daraufhin musste er sich in häusliche Quarantäne begeben und durfte an den anstehenden Spielen der Nationalmannschaft und seines Vereins nicht teilnehmen. Aufgrund eines späteren weiteren Kontakts zu einer positiv getesteten Person im privaten Umfeld, erneuerte sich für Kimmich die Zeit der Quarantäne.

Der FC Bayern München als Arbeitgeber des Fußballers entschloss sich in der Folge dazu, Kimmich und anderen Kollegen, welche ungeimpft waren, für die Zeit der behördlicherseits angeordneten Quarantäne den Arbeitslohn zu streichen. Mit der Maßnahme sollte der Druck auf die restlichen noch ungeimpften Spieler erhöht werden, um künftig zu vermeiden, dass einzelne Spieler dem Arbeitgeber regelmäßig für Einsätze in der Bundesliga oder Champions League nicht zur Verfügung stehen.

Rechtlich stellt sich die Frage, ob es ein rechtmäßiges Handeln der Arbeitgeber ist, gegenüber ihren Arbeitnehmer*innen derart zu verfahren.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer*innen, welche ihre Arbeitsleistung nicht erbringen, auch keinen Lohn erhalten.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht nun jedoch vor, dass die- oder derjenige, welcher sich auf Anordnung der Behörde hin in Quarantäne begeben muss, keinem Lohnausfall ausgesetzt sein soll. Betroffene Arbeitnehmer*innen wird daher eine Geldentschädigung gezahlt.

Allerding kennt das IfSG seit Sommer 2020 eine Ausnahme. Danach erhält keine Geldentschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Impfung, die im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, die Quarantäne hätte vermeiden können. Kimmich hätte daher durch Inanspruchnahme einer Corona- Schutzimpfung seine Quarantäne verhindern können. Es besteht also eine gesetzliche Grundlage für die Nichtzahlung des Gehalts für die Zeit der Quarantäne bei Ungeimpften.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass der Fußballer Kimmich aktuell tatsächlich an Corona erkrankt ist. Für diese Zeit des Arbeitsausfalls erhält Kimmich und generell Arbeitnehmer*innen, gleich ob geimpft oder nicht, Entschädigung über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Autor: Patrick Stumpp

 

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