Essensaufahrer hat Anspruch auf Dienstfahrrad und Smartphone
Autor: patrick Stumpp Der Fahrer eines Essenslieferantendienstes muss nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hessens für die Anschaffung seiner Arbeitsmittel nicht selbst finanziell aufkommen (Urt. v. 12.03.2021, Az. 14 Sa 306/20). Der Kläger kann daher beanspruchen, von seinem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad und…