Wenn man nicht gerade Profi-Investor ist, gibt es wenige Verträge im Leben, die so große…
Arbeitnehmer muss Arbeitgeber keine Detektivkosten erstatten
Nachdem ein Manager auf Kosten des Arbeitgebers zu Fußball- Champions-League-Spielen gefahren war, wurde diesem fristlos gekündigt. Laut dem Bundesarbeitsgericht muss der gekündigte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten zur Ermittlung der Verstöße in Höhe von 66.500,00 € nicht erstatten.
Das ehemalige Mitglied des Vorstands eines Unternehmens aus Baden-Württemberg hatte ohne dienstliche Veranlassung mehrfach Personen zum Essen eingeladen und zahlreiche Champions-League-Spiele des FC Bayern München besucht – alles auf Kosten des Arbeitgebers und obwohl er als führender Manager ein Jahresgehalt in Höhe von 450.000 Euro brutto verdiente. Nachdem mehrere anonyme Hinweisgeber den Arbeitgeber auf eventuelle Compliance-Verstöße aufmerksam machten, beauftragte dieser eine Anwaltskanzlei mit Ermittlungen.
Am Ende dieser Ermittlungen stand dann einerseits die außerordentliche Kündigung für den Manager (die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg). Andererseits stand für den Arbeitgeber eine Rechnung in Höhe von 209.678,69 Euro ins Haus. Deshalb klagte dieser seinerseits auf Ersatz dieser Ermittlungskosten gegen den ge-kündigten Mitarbeiter.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte dem Unternehmen im Berufungsverfahren immerhin 66.500,00 € zugesprochen, welche die gekündigte Führungskraft ersetzen sollte. Hiergegen richtete sich der Mitarbeiter nun erfolgreich mit seinem Rechtsmittel vor dem 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts.
Laut dem BAG ist ein solcher Ersatzanspruch für den Arbeitgeber im Grundsatz denkbar, urteilten die Erfurter Richterinnen und Richter. Hierfür müsse aber ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche und schwerwiegende Verfehlung seitens des Arbeitnehmers bestehen. Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen laut dem BAG versäumt, darzulegen und zu beweisen, welche Handlungen bzw. Ermittlungen wann und in welchem zeitlichen Umfang wegen welchen konkreten Verdachts gegen die ehemalige Führungskraft unternommen worden waren.
Rein aus diesen Gründen verlor der Arbeitgeber den Prozess und konnte den entlassenen Manager nicht zur Kostenerstattung heranziehen.