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OP-Maske ist keine Atemschutzmaske – Erschwerniszuschlag abgelehnt

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 20.07.2022 (Az.: 10 AZR 41/22) entschieden, dass das Tragen einer medizinischen Maske (OP- Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers wegen Corona- Schutzmaßnahmen nicht die Zahlung eines Erschwerniszuschlags gebietet. Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung erhalten daher in der vorliegenden Konstellation diesen Zuschlag nicht.

Der Kläger, ein Angestellter in einer Reinigungsfirma, hatte in der Zeit von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung seines Arbeitgebers während der Arbeit eine medizinische Gesichtsmaske getragen. Für das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien gelten die Regelungen des Rahmentarifvertrags. Von daher hatte er einen tariflichen Erschwerniszuschlag in Höhe von 10 Prozent seines Stundenlohns verlangt. Er meinte, das Tragen der Maske mache die Arbeit schwerer. Die Maske sei als Teil der persönlichen Schutzausrüstung anzusehen, weil sie auch die Gefahr der eigenen Ansteckung verringere.

Bereits die ersten beiden Instanzen, das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht, hatten die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidungen nun mit dem Argument bestätigt, dass es den Zuschlag nur für das Tragen einer medizinischen Schutzausrüstung gebe, wozu eine OP- Maske aber nicht gehöre.

Die tarifliche Bestimmung knüpft insoweit an die maßgeblichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts an. Danach fällt unter den Begriff der Atemschutzmaske nur eine solche Maske, die vorrangig den Eigenschutz bezweckt und zu den sog. persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gehört. Das trifft auf medizinische Gesichtsmasken entgegen der Ansicht des Klägers, der mit dem Eigenschutz argumentiert hatte, nicht zu.

Die medizinischen Gesichtsmasken bezwecken einen Fremd-, aber keinen Eigenschutz, der den Anforderungen an eine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften genügt.
Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem Rahmentarifvertrag besteht deshalb beim Tragen einer rein medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) nicht.

Autor: Patrick Stumpp

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