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Selbst entscheiden!

Auf einer Erbrechtstagung vergangene Woche in Heidelberg wurde uns mitgeteilt, dass die Testamentsquote in Deutschland 20% beträgt.

Mit anderen Worten: Von 84,1 Millionen Einwohnern sind 13,8 Millionen minderjährig, d.h. noch nicht testierfähig. Es bleiben 70 Millionen Menschen in Deutschland, die ein Testament errichten könnten. Tatsächlich haben nur 14 Millionen Deutsche ein Testament errichtet. Das ist unglaublich niedrig und sehr erstaunlich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Bundesbürger, nämlich 56 Millionen Menschen halten das für unnötig oder beschäftigen sich einfach nicht damit.

In Deutschland werden durchschnittlich pro Erbfall 363.000,- € vererbt, Tendenz weiter steigend. Ich kann mich noch gut an meine Zeit als junger Anwalt Ende der neunziger Jahre erinnern, als ich begann, mich auf das Erbrecht zu spezialisieren und in Vorträgen berichtete, dass pro Erbfall in Deutschland 235.000,- € weitergegeben werden.

Es geht beim Vererben und erben also (auch, aber natürlich nicht nur) um sehr viel Geld. Es ist die mit Abstand größte Transaktion von Vermögen, die jeder Mensch in seinem Leben vornimmt. Jede andere Vermögensverfügung im Leben, die man vorher wochen- oder monatelang gut überlegt und Alternativen erwägt, ist dagegen klein. Es geht um alles und das ein einziges Mal im Leben.

Jeder hat es selbst in der Hand, sich über diese riesige Transaktion seines gesamten Vermögens Gedanken zu machen und selbst zu entscheiden, wie es laufen soll. Aber 56 Millionen Bundesbürgern ist das offensichtlich gleichgültig. Sie überlassen es einem Fremden, nämlich dem Gesetzgeber, darüber zu entscheiden, wer einmal alles, aber wirklich alles was ihnen gehört, nach ihrem Tod bekommt. Es mag Fälle geben, in denen die gesetzliche Erbfolge tatsächlich funktioniert, so zum Beispiel bei einer alleinstehenden Frau mit zwei Kindern, die einmal alles zu gleichen Teilen erhalten sollen, vorausgesetzt, die steuerlichen Freibeträge pro Kind gegenüber der Mutter sind hierfür ausreichend. Diese Fälle sind aber verschwindend gering.

In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle von gesetzlicher Erbfolge, die bei den Anwälten, den Steuerberatern und den Gerichten auf den Schreibtisch kommen, sieht es anders aus. Angefangen über Streitigkeiten zwischen Miterben über die Aufteilung des Nachlasses über die Berücksichtigung zu Lebzeiten empfangener Vorempfänge bis hin zu großen steuerlichen Lasten, weil die Freibeträge der Erben durch die fehlende Nachlassplanung des Erblassers nicht ausreichen.

Nehmen Sie sich die Zeit, darüber nachzudenken, wer der Ihnen lieb gewordenen Menschen oder auch Institutionen einmal das bekommen soll, was Ihnen gehört, wenn Sie eines Tages nicht mehr leben. Dass dieser Tag für uns alle einmal kommt, ist vollkommen klar. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Partner oder Ihren Vertrauten und danach mit Menschen, die Ihre Gedanken und Ihren Willen in eine rechtssichere Nachfolgeplanung professionell umsetzen können. In der Regel werden dies Rechtsanwälte und Steuerberater sein, die dabei Hand in Hand arbeiten. Das ist nicht umsonst zu haben, weil es etwas wert ist. Es ist in jedem Falle aber wesentlich kostengünstiger als Streitigkeiten nach dem Erbfall und vor allem: Sie entscheiden selbst und nicht ein Fremder an Ihrer Stelle.

Autor: Dr. Klaus Krebs

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