Der Unterhalt unter Ehegatten ist ein häufiger Streitpunkt in familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Schließlich geht es um…
Änderung der Immobilienbewertung – Handlungsbedarf zum Jahresende?
Am 10. Oktober wurde der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 im Bundestag beraten. Dieser enthält Änderungen des Bewertungsgesetzes, durch welche die Übergabe und das Vererben von Immobilien ab 2023 erheblich teurer werden könnten. Wer sich mit dem Gedanken trägt, Immobilien auf die nächste Generation zu übertragen, sollte das daher noch im alten Jahr ins Auge fassen und jetzt Kapazitäten für die rechtliche und steuerliche Abklärung und für die Beurkundung reservieren.
Worum geht es?
In Nachfolgeplanungen sind Immobilien von hoher Relevanz. Bei der Übergabe geht es regelmäßig darum, durch eine sinnvolle Gestaltung den Anfall von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu vermeiden. Denn die gesetzliche Erbfolge ist für die Nachkommen gerade bei Immobilien oftmals ungünstig. Wird der Freibetrag überschritten, fallen schnell hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern an. Die Bewertung nimmt das Finanzamt anhand des Bewertungsgesetzes vor. Um unnötige Schenkungs- und Erbschaftsteuern zu mindern oder sogar ganz zu vermeiden, sollte man frühzeitig mit der Planung beginnen.
Welche Änderungen stehen an?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist neben zahlreichen hoch relevanten Themen unter anderem eine Änderung des Bewertungsgesetzes beabsichtigt. Durch die vorgesehene neue steuerliche Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern könnte die Erbschafts- und Schenkungssteuer um bis zu 50 Prozent steigen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst”. Betroffen wären insbesondere Immobilien, die im Ertragswertverfahren (Mietwohnobjekte) und im Sachwertverfahren (Einfamilienhäuser) bewertet wurden.
Was ist zu tun?
Wer sich überhaupt noch keine Gedanken über Nachfolgethemen gemacht hat, sollte sich nicht treiben lassen, sondern das Thema lieber auf die Tagesordnung in 2023 nehmen. Denn hastige, allein steuerlich getriebene Schritte führen oft dazu, dass wesentliche andere Aspekte nicht bedacht werden. Das kann zum Beispiel die Frage nach der eigenen Absicherung sein, die Frage nach dem Schutz des Familienvermögens vor unbedachten Entwicklungen, die Reduzierung von Pflichtteilsrisiken und Fragen einer gerechten Behandlung unterschiedlicher Familienmitglieder. Hier genügten in der Gestaltung nicht nur gute Absichten, es braucht auch eine fundierte rechtliche Begleitung. Diejenigen Immobilienbesitzer, die jedoch bereit sind, ihr Übergabeprojekt noch vor dem Jahreswechsel abzuschließen, sollten keine Zeit verlieren und umgehend Kapazitäten buchen. Für unsere Mandanten haben wir ein Kontingent an Beurkundungsterminen im alten Jahr reserviert.
Autor: Björn Tesche