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Stiftungen – möglicherweise eine gute Idee bei der Nachlassplanung von Dr. Klaus Krebs

Stiftungen erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Während es im Jahr 1999 etwa 9.000 Stiftungen gab, ist ihre Zahl inzwischen auf über 23.000 angewachsen und das zu Recht. Denn Stiftungen sind vor allem bei der Nachlassplanung eine echte Alternative.

Die Aufgaben von gemeinnützigen Stiftungen sind vielfältig. Allein in der Region Südbaden gibt es über 20 verschiedene Stiftungen, wovon einige mehrere Stiftungszwecke verfolgen. Die Bandbreite reicht von Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendförderung, Kunst, Kranken- und Altenpflege, Heimatpflege, Umwelt- und Tierschutz, Unterstützung von Behinderten, Hospizangelegenheiten, Sport und vieles mehr. Die Gesellschaft profitiert im hohen Maße von der Arbeit, die Stiftungen leisten.

Wenn man die Arbeit einer Stiftung, deren Arbeit man für sinnvoll hält, im Rahmen einer letztwilligen Verfügung unterstützen möchte, bedarf es dazu nicht großer Vermögenswerte. Es reichen schon kleine Beträge, die einer Stiftung in einem Testament zum Beispiel durch ein Vermächtnis zugewendet werden. In solcher Weise zugewendetes Kapital steht einer Stiftung im Gegensatz zum Stiftungsvermögen sofort zum Verbrauch zur Verfügung und kann von der Stiftung daher unkompliziert und schnell für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Wenn es sich um eine ge-meinnützige Stiftung handelt kommt hinzu, dass die Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit ist, d.h. das Kapital kommt 1:1 ohne Abzüge dort an, wo es ankommen soll.

Wenn man mehr Kapital zur Verfügung hat, kann man entweder eine eigene Stiftung gründen und zwar zu Lebzeiten oder per letztwilliger Verfügung erst von Todes wegen, mit einem ganz eigenen Ziel und vielleicht mit dem eigenem Namen, oder man bedient sich dafür bereits bestehender Stiftungen wie zum Beispiel der Bürgerstiftungen von Lörrach oder Weil am Rhein oder der Stiftungen der beiden großen Sparkassen in der Regio, die unter ihrem Dach zum Beispiel sog. Zustiftungen ermöglichen. Bei der Zustiftung stellt der Stifter einer bestehenden Stiftung langfristig Kapital zur Verfügung für ein bestimmtes Anliegen, das diese Stiftung in ihrer Satzung als mögliches Förderprojekt enthält. Er nutzt also die bestehende Struktur der Stiftung und spart damit Aufwand und Kosten einer eigenen Stiftungsgründung. Bei ausreichender Dotation besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur rechnerisch getrennten Erfassung des zugestifteten Vermögens mit Reservierung für den eigenen Zweck, auch im Namen des Zustifters.

Dann gibt es noch die sog. Verbrauchstiftungen. Diese Stiftungen sind in Deutschland noch nicht so lange tätig, aber auch anerkannt. Sie bieten dem Stifter die Möglichkeit, das Stiftungskapital nicht wie ansonsten üblich zu erhalten, um von den Zinsen und eventuellen Spenden die Stiftungszwecke zu fördern, sondern dass die Stiftung das Kapital über einen Zeitraum von zehn Jahren für den Stiftungszweck zielgerichtet verbraucht. Das ist auch eine sehr nachhaltige Form der Unterstützung, verbunden mit dem Vorteil eines überschaubaren Wirkungszeitraums.

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