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Testamente von jungen Eltern

Keine Frage, es ist eigentlich nie zu früh, ein Testament zu errichten und zu bestimmen, wer einmal alles (!), was einem gehört, bekommen soll, es sei denn, das ist einem egal.

Bei jungen Eltern stehen dabei verschiedene Aspekte im Vordergrund. Zum einen die Absicherung der Eltern, die mit gegenseitigen Erbeinsetzungen und begleitenden Vorsorgevoll-machten erreicht werden kann. Zum anderen das Wohl der Kinder und zwar für eine Zeit, in der die Eltern einmal nicht mehr da sein werden. Wenn alles gut geht und alles seinen normalen Gang geht, ist dies ein Zeitpunkt, in dem die „Kinder“ längst keine Kinder mehr sind, sondern schon groß und erwachsen, gegebenenfalls sogar mit eigenen Kindern. Es kann aber auch anders kommen, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine unerwartete, schlimme Krankheit. Da ein Testament für alle denkbaren Fälle geschrieben werden und darauf eine Antwort enthalten sollte, sind auch solche Konstellationen bei der Nachlassplanung zu beach-ten.

Bei Kindern bedeutet dies vor allem zweierlei.

Minderjährige Kinder bekommen, wenn sie zu Waisen werden, einen Vormund. Was viele Eltern nicht wissen, ist, dass sie ein Bestimmungsrecht haben, wer Vormund werden soll. Hiervon sollten sie in einem Testament Gebrauch machen.

Die Aufgaben des Vormunds enden, wenn das Kind volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet. Ab diesem Zeitpunkt kann der oder die junge Erwachsene vollkommen frei über sein Vermögen verfügen und selbst bestimmen. Das gilt auch für als Kind geerbtes Vermögen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein so junger Mensch mit Vermögen verantwortungs-voll und damit ist verantwortungsvoll gegenüber sich selbst und seine eigene Entwicklung gemeint, umgehen kann. Das gilt erst recht bei einem größeren Vermögen und größere, sechs- bis siebenstellige Vermögen sind bei Nachlässen in diesem Jahrzehnt keine Seltenheit. Man denke nur an ein geerbtes Haus und die Preise, die zur Zeit für Häuser und auch für Wohnungen abgerufen werden. Dass ein Achtzehnjähriger sich auf den Abschluss seiner Schule und danach auf eine Ausbildung in einem Beruf oder ein Studium konzentriert, wenn er weiß, dass er auf seinem Bankkonto 300.000,- € zu seiner freien Verfügung liegen hat, ist eine Möglichkeit, aber eher eine theoretische Möglichkeit.

Damit diese zuletzt genannten Ziele erreicht werden, also ein guter Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung und gegebenenfalls noch weitere Ziele wie ein Mindestalter, können junge Eltern ihre Kinder bis zur Erreichung dieser Ziele zu Erben unter Testamentsvollstreckung einsetzen und dem Testamentsvollstrecker in dem Testament konkrete Aufgaben mitgeben, wie er in der Phase der Testamentsvollstreckung die Kinder unterstützt und ein wenig führt bzw. begleitet. Die Person des Testamentsvollstreckers können die Eltern nicht nur vorschlagen wie bei dem Vormund, der letztlich von dem Gericht bestimmt wird, sondern konkret und selbst bestimmen.

Autor: Dr. Klaus Krebs

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