Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte – Keine Beschäftigung für Impfunwillige
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen (Urteil vom 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) ist die Freistellung von ungeimpften Pflegekräften infolge der einrichtungsbezogenen Impflicht rechtmäßig. Im Pflege- und Gesundheitsbereich gilt für Beschäftigte seit dem Stichtag 15.03.2022 eine…