Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensverfügungen
Wer in Deutschland heiratet und keinen Ehevertrag schließt, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das jeweilige Vermögen der Ehepartner auch nach der Eheschließung getrennt bleibt. Erst bei der Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod wird der…