Böse Überraschungen vermeiden: Unterschiede Baulast und Grunddienstbarkeit
Grundstücksverkäufe müssen notariell beurkundet werden. Meist bereitet der Notar den Vertrag vor, ein Anwalt wird nur selten beauftragt, diesen zu prüfen. Man verlässt sich darauf, dass der Notar schon alles berücksichtigt. Das kann aber teuer werden. Der Notar prüft nämlich…