Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende – dieses alte Sprichwort lässt sich für viele auch auf den Ehegattenunterhalt übertragen. Es kann schmerzen, den Namen des geschiedenen Ehepartners Monat für Monat auf dem eigenen Kontoauszug zu sehen.…