EUGH stärkt Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können sich Schwerbehinderte auch in der Probezeit auf ihren Sonderkündigungsschutz berufen. In Deutschland sind Menschen mit einer Schwerbehinderung besonders gegen Kündigungen geschützt. Eine wirksame Kündigung kann z.B. erst dann erfolgen, wenn das zuständige Integrationsamt…